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   LAG Schleswig-Holstein, 21.01.2009 - 3 TaBV 31/08   

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https://dejure.org/2009,19905
LAG Schleswig-Holstein, 21.01.2009 - 3 TaBV 31/08 (https://dejure.org/2009,19905)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.01.2009 - 3 TaBV 31/08 (https://dejure.org/2009,19905)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - 3 TaBV 31/08 (https://dejure.org/2009,19905)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Betriebsrat, Zustimmungsersetzung, Einstellung, Leiharbeitnehmer, Leiharbeit, befristet Beschäftigte, Servicegesellschaft, Rechtsmissbrauch, Konkurrenzverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmungsersetzung bei Einstellung einer befristet beschäftigten Arbeitnehmerin als Leiharbeitnehmerin; Wirksame Ausübung der unternehmerischen Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheit

  • Judicialis

    ArbGG § 92 Abs. 1; ; ArbGG § ... 92 a; ; BetrVG § 99 Abs. 2; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Ziff. 1; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Ziff. 3; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Ziff. 4; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Ziff. 6; ; BetrVG § 100 Abs. 1; ; BetrVG § 100 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 242; ; AÜG § 9 Ziff. 2 letzter Halbsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmungsersetzung bei Einstellung einer befristet beschäftigten Arbeitnehmerin als Leiharbeitnehmerin - wirksame Ausübung der unternehmerischen Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.01.2009 - 3 TaBV 31/08
    Dazu ist regelmäßig erforderlich, dass sich auch der befristet beschäftigte Arbeitnehmer um den betreffenden Arbeitsplatz beworben hat (BAG v. 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - Rz. 47 mwN - zit. nach JURIS).

    Er hat auch keinen Anspruch darauf, dass sein Arbeitgeber statt eines Dauerarbeitsplatzes für Fremdpersonal einen solchen für eigene Arbeitnehmer einrichtet (vgl. BAG v. 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - Rz. 49 f mwN).

    Der Zweck der betreffenden Norm, die Einstellung selbst zu verhindern, muss aber hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen (BAG v. 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 -, Rz. 41 mwN - zit. nach JURIS).

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2008 - 3 TaBV 12/08

    Einstellung, Leiharbeitnehmer, Betriebsrat, Zustimmungsersetzung,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.01.2009 - 3 TaBV 31/08
    Die sich aus einer Rechtsnorm an sich ergebenen Folgen müssen dann zurücktreten, wenn sie zu einem mit Treu und Glauben zu nicht vereinbarenden, schlechthin untragbaren Ergebnis führen (Palandt/Heinrichs, BGB 63. Auflage, Rz. 40 zu § 42; LAG Schleswig-Holstein v. 18.06.2008 - 3 TaBV 12/08 - unter II B 2, 2.2, a).

    Der von Betriebsratsseite zur Stützung seiner Rechtsauffassung angeführte Beschluss des LAG Schleswig-Holstein vom 18.06.2008 - 3 TaBV 12/08 - ist vorliegend nicht einschlägig.

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 145/06

    Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.01.2009 - 3 TaBV 31/08
    Die Überlassung eines sachgrundlos befristet eingestellten Arbeitnehmers an seinen vormaligen Vertragsarbeitgeber, bei dem er zuvor schon zwei Jahre sachgrundslos befristet gearbeitet hatte, stellt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine rechtsmissbräuchliche Vertragsgestaltung dar (BAG v. 18.10.2006 - 7 AZR 145/06 - zit. nach JURIS).
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